Geförderte Beratung: Ihr Weg zur erfolgreichen Existenzgründung
Geförderte Beratung bedeutet: Ein Teil der Beratungskosten wird bezuschusst, oder die Beratung ist für Sie kostenfrei, zum Beispiel über den AVGS-Gutschein. Ob Sie sich ab 45 oder ab 50 selbstständig machen, als Meister einen Betrieb gründen oder als Dienstleister starten: Hier finden Sie die Programme, die zu Ihrer Situation passen. Ein Zuschuss ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden.
Welche Förderart passt zu Ihrer Gründung?
Über den Filter „Förderart“ finden Sie drei Arten von Förderung. Ein Beratungszuschuss übernimmt ganz oder teilweise die Kosten Ihrer Gründungsberatung. Förderungen für den Lebensunterhalt sichern Ihr Einkommen in der Startphase. Die Meisterprämie unterstützt Handwerksmeister. Die Prüfungsprämie erhalten Sie für den bestandenen Meistertitel, unabhängig davon, ob Sie gründen. Die Gründungsprämie gibt es nur, wenn Sie einen Meisterbetrieb gründen oder übernehmen, und nicht in jedem Bundesland.








