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Meisterprämie Hessen: Aufstiegsprämie über 3.500 € für Ihre Prüfung

In Hessen heißt die Meisterprämie offiziell Aufstiegsprämie des Landes Hessen. Sie erhalten 3.500 € für eine bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung und beantragen sie innerhalb von 3 Monaten. Eine eigene Gründungsprämie gibt es in Hessen nicht. Für den Start kommen Förderkredite wie das Hessen-Mikrodarlehen infrage.

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Was ist die Meisterprämie Hessen?

Die Meisterprämie Hessen heißt offiziell Aufstiegsprämie des Landes Hessen (Programm „Kostenfreie Meisterausbildung“). Sie dient der Anerkennung erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfungen oder vergleichbarer Qualifikationen. Sie wird als pauschaler Zuschuss in Höhe von 3.500 Euro gewährt und zielt darauf ab, die berufliche Weiterentwicklung zu fördern.


Diese Prämie ergänzt bundesweite Programme wie das Aufstiegs-BAföG und macht die Meisterausbildung in vielen Fällen nahezu kostenfrei. Besonders vorteilhaft ist, dass die Prämie laut Land Hessen nicht steuerbar ist und zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gezahlt werden kann. Die Prämie unterstreicht den Wert qualifizierter Fachkräfte und trägt dazu bei, dass Gründer mit fundiertem Know-how in den Markt eintreten können.


Zuschüsse für die Meisterprüfung

Für die Meisterprüfung selbst wird in Hessen ein klarer Förderrahmen geschaffen. Der Zuschuss von 3.500 Euro wird nach Bestehen der Prüfung ausgezahlt und deckt indirekt Kosten ab, die über das Aufstiegs-BAföG hinausgehen.


Wer das Aufstiegs-BAföG mit Zuschuss und Darlehen nutzt und die Prüfung besteht, bekommt laut Land Hessen bis zu 75 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ersetzt. Insgesamt entsteht so ein finanzieller Vorteil, der die Qualifizierung zugänglicher macht.


Berechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in Hessen, die eine Prüfung auf DQR-Niveau 6 oder 7 ablegen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses gestellt werden, bei Handwerksprüfungen schriftlich bei der zuständigen Handwerkskammer.


Zuschüsse für die Betriebsgründung

Eine eigene Meistergründungsprämie gibt es in Hessen nicht. Für die Betriebsgründung kommen deshalb allgemeine Förderprogramme infrage, getrennt von der Aufstiegsprämie. Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld gründet, kann den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen, der in der ersten Zeit den Lebensunterhalt absichert.


Zusätzlich bietet das Hessen-Mikrodarlehen der WIBank bis zu 35.000 Euro als günstiges Kreditangebot für Investitionen in den Betrieb. Diese Kombination schafft finanzielle Spielräume, die den Übergang von der Prüfung zur Selbstständigkeit erleichtern und Risiken minimieren.

Lächelnde Frau mit Brille und dunklen Haaren steht bei einer Veranstaltung zwischen anderen Gästen

Was in Hessen gefördert wird: Prüfung und Gründung

In Hessen wird nur die Prüfung gefördert. Sie erhalten die Aufstiegsprämie des Landes Hessen über 3.500 € und beantragen sie innerhalb von 3 Monaten. Eine eigene Gründungsprämie für Meister gibt es in Hessen nicht. Für den Start kommt zum Beispiel das Hessen-Mikrodarlehen infrage, ein Kredit, kein Zuschuss.

Alle Förderungen im Vergleich finden Sie in der Übersicht der geförderten Beratung.

Handwerker mit verschränkten Armen steht in seiner Werkstatt vor einer Wand mit vielen Werkzeugen an Haken

Für welchen Gründer ist diese Förderung geeignet?

Die Aufstiegsprämie erhalten alle, die in Hessen eine Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung bestehen, unabhängig davon, ob sie gründen. Für Gründer ist sie ein willkommener Baustein für das Startkapital. Hier fünf Beispiele:

Bauarbeiter mit Schutzhelm und Warnweste blickt über eine Baustelle mit einem Rohbau

Mit Ende 40 nach der Prüfung selbstständig

Ein Kfz-Techniker, Ende 40, besteht die Meisterprüfung und beantragt fristgerecht die Aufstiegsprämie. Für seine eigene Werkstatt gibt es in Hessen keinen Gründungszuschuss für Meister, deshalb prüft er mit uns Förderkredite. Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam, den Finanzplan erstellen wir als Berater.

Häufige Fragen

Wer kann die Meisterprämie beantragen?

Personen mit Hauptwohnsitz oder Arbeit in Hessen, die eine Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung (DQR-Niveau 6 oder 7) bestanden haben, sind berechtigt.

Welche Frist gilt, und wann wird ausgezahlt?

Den Antrag reichen Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Prüfungsergebnis ein, als Handwerksmeister bei der zuständigen Handwerkskammer. Die Kammer prüft den Antrag und zahlt die Prämie aus. Laut Land Hessen kann die Auszahlung nach der Bewilligung Wochen bis Monate dauern, weil die Haushaltsmittel oft erst im zweiten Quartal bei den Kammern ankommen.

Ist die Prämie steuerpflichtig?

Nein. Laut Land Hessen ist die Aufstiegsprämie eine nicht steuerbare Einnahme und mindert auch nicht die geltend gemachten Fortbildungskosten.

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