
Meisterprämie RLP: Aufstiegsbonus I für die Prüfung, Aufstiegsbonus II für die Gründung
In Rheinland-Pfalz heißt die Meisterprämie Aufstiegsbonus. Den Aufstiegsbonus I über 2.000 € erhalten Sie für die bestandene Prüfung. Den Aufstiegsbonus II über 2.500 € gibt es zusätzlich, wenn Sie gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich mit mehr als 25 % beteiligen. Hier finden Sie Voraussetzungen und Fristen beider Boni.



Was ist die Meisterprämie RLP?
Die Meisterprämie RLP, offiziell Aufstiegsbonus I und II, ist eine gezielte Förderung, die das Land Rheinland-Pfalz einsetzt, um berufliche Weiterbildung und unternehmerische Initiative zu belohnen. Sie gliedert sich in zwei Komponenten: den Aufstiegsbonus I für die erfolgreiche Meisterprüfung und den Aufstiegsbonus II für die Betriebsgründung. Dadurch entstehen klare Vorteile, da Gründer nicht nur ihre Qualifikation ausbauen, sondern auch den finanziellen Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern können.
Zuschüsse für die Meisterprüfung
Im Rahmen des Aufstiegsbonus I wird ein Zuschuss von 2.000 Euro gewährt, sobald die Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen wird. Dieser Betrag gilt für Prüfungen, deren Ergebnis ab dem 1. Januar 2020 festgestellt wurde; für frühere Abschlüsse betrug er 1.000 Euro. Die Förderung umfasst Berufe im gewerblichen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Sektor, die dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen. Beispiele sind Meistertitel, Fachwirte oder Betriebswirte. Voraussetzung ist, dass die Prüfung vor einer zuständigen Kammer in Rheinland-Pfalz oder, falls nicht möglich, in einem anderen Bundesland abgelegt wurde. Zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung muss der Hauptwohnsitz oder der Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz liegen. Diese Regelung schafft Sicherheit und reduziert die Kostenbelastung für die Vorbereitung, was den Weg zu höheren Qualifikationen attraktiver macht.
Zuschüsse für die Betriebsgründung
Der Aufstiegsbonus II ergänzt dies mit einem Zuschuss von 2.500 Euro für die erstmalige Gründung oder Übernahme eines Betriebs. Die Prüfung darf bei der Gründung höchstens zehn Jahre zurückliegen, der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach der Gründung bei der zuständigen Kammer eingehen. Der Bonus gilt als De-minimis-Beihilfe. Mögliche Formen umfassen die Vollexistenz, eine tätige Beteiligung mit mehr als 25 Prozent Anteil am Kapital oder sogar eine nebenberufliche Gründung. Besonders vorteilhaft ist, dass diese Förderung unabhängig vom Aufstiegsbonus I steht, sodass insgesamt bis zu 4.500 Euro verfügbar sein können. Die Bedingung lautet, dass die Selbstständigkeit mindestens zwei Jahre aufrechterhalten wird, um Rückzahlungen zu vermeiden. Dadurch wird Stabilität gefördert und das Risiko für Gründer minimiert, was zu einer höheren Erfolgschance bei der Betriebsentwicklung beiträgt.

Was in Rheinland-Pfalz gefördert wird: Prüfung und Gründung
In Rheinland-Pfalz gibt es beides. Für die Prüfung erhalten Sie den Aufstiegsbonus I über 2.000 €. Wenn Sie gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich mit mehr als 25 % beteiligen, kommt der Aufstiegsbonus II über 2.500 € hinzu. Den Antrag stellen Sie spätestens 12 Monate nach der Gründung.
Alle Förderungen im Vergleich finden Sie in der Übersicht der geförderten Beratung.

Für welchen Gründer ist die Meisterprämie RLP geeignet?
Die Meisterprämie RLP eignet sich hervorragend für Gründer, die eine handwerkliche, kaufmännische oder landwirtschaftliche Qualifikation besitzen und diese in eine selbstständige Tätigkeit umsetzen wollen. Besonders profitieren diejenigen, die den Meistertitel nutzen, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen, Kosten zu senken und Netzwerke aufzubauen.
Die Förderung richtet sich an Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz, die eine Prüfung auf hohem Qualifikationsniveau bestanden haben. Sie bietet Stabilität und reduziert finanzielle Hürden, was den Übergang in die Unternehmensführung erleichtert.

Mit 46 vom Meisterbrief zur eigenen Firma
Ein Installateurmeister, 46, besteht seine Prüfung und beantragt innerhalb der Frist den Aufstiegsbonus I. Zwei Jahre später gründet er einen eigenen Betrieb und stellt binnen 12 Monaten den Antrag auf den Aufstiegsbonus II. Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam, den Finanzplan erstellen wir als Berater.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten für den Aufstiegsbonus I?
Der Bonus I wird gewährt, wenn die Prüfung bestanden ist und der Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz liegt. Der Antrag muss innerhalb von vier Monaten bei der Kammer eingereicht werden.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
Insgesamt können bis zu 4.500 Euro (2.000 für I plus 2.500 für II) erzielt werden, abhängig von Prüfung und Gründung.
Welche Nachweise brauchen Sie, und lässt sich der Bonus kombinieren?
Sie reichen den Antrag eigenhändig unterschrieben per Post bei der Kammer ein, eine E-Mail genügt nicht. Beizulegen sind das Prüfungszeugnis mit DQR-Niveau und ein Nachweis zu Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz, in der Regel reichen Kopien. Den Aufstiegsbonus I erhalten Sie laut IHK Pfalz unabhängig vom Aufstiegs-BAföG, beides lässt sich also kombinieren.
