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Gründungszuschuss: Voraussetzungen, Antrag und Businessplan

Den Gründungszuschuss zahlt die Agentur für Arbeit, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen. Er muss nicht zurückgezahlt werden, ist aber eine Ermessensleistung: Ihr Businessplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle müssen überzeugen. Mit einem AVGS ist unsere Begleitung dabei für Sie kostenfrei.

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Lächelnder Mann mit grauen Haaren und Sakko, hinter ihm unscharf weitere Menschen

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung, die von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) bereitgestellt wird, um arbeitslose Personen bei der Gründung eines eigenen Unternehmens zu unterstützen. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und bietet somit einen entscheidenden Vorteil gegenüber Krediten. Der GRZ richtet sich vor allem an Empfänger von Arbeitslosengeld I, die eine tragfähige Geschäftsidee haben und sich selbstständig machen möchten.


Die Förderung umfasst in der Regel eine monatliche Unterstützung für sechs Monate, die die Lebenshaltungskosten deckt, sowie einen Zuschuss zur sozialen Absicherung. Ziel ist es, Gründern die finanzielle Sicherheit zu geben, um sich auf den Aufbau ihres Unternehmens zu konzentrieren. Neben dem Gründungszuschuss gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die jedoch hier nicht im Detail behandelt werden. Die genauen Bedingungen des GRZ erfordern einen gut durchdachten Businessplan, den wir gemeinsam mit Ihnen erstellen.

Frau mit schulterlangen Haaren hört in einer Gesprächsrunde aufmerksam zu, Motiv zum Thema Gründungszuschuss

Was der Gründungszuschuss von Ihnen verlangt

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Das heißt: Ein Rechtsanspruch besteht nicht, Ihr Antrag muss überzeugen.

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld und gründen hauptberuflich.

  • Sie legen einen Businessplan mit Finanzplan vor.

  • Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens.

  • Sie stellen den Antrag vor dem Start Ihrer Selbstständigkeit.

So teilen wir die Arbeit auf: Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam, den Finanzplan erstellen wir als Berater. Mit einem AVGS ist diese Begleitung für Sie kostenfrei.

Mann und Frau sitzen lächelnd an einem Tisch vor einem Laptop und besprechen gemeinsam ihre Gründung

Für wen ist der Gründungszuschuss geeignet?

Der Gründungszuschuss ist ideal für Personen, die eine klare Geschäftsidee haben und finanzielle Unterstützung benötigen, um den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Besonders profitieren Gründer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und einen soliden Businessplan vorlegen können. Hier sind fünf Beispiele, die zeigen, wer von diesem Zuschuss profitieren kann:

Drei Törtchen mit weißer Sahnehaube auf einem Teller in einem Café, Motiv zum Thema Gründungszuschuss

Nach der Kündigung mit 50 in die Selbstständigkeit

Eine Buchhalterin, 50, verliert ihre Stelle und will sich mit einem Büroservice selbstständig machen. Mit einem AVGS nutzt sie unser Gründercoaching: Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam, den Finanzplan erstellen wir als Berater. Mit der Stellungnahme der fachkundigen Stelle stellt sie den Antrag vor dem Start.

Häufige Fragen

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, die sich hauptberuflich selbstständig machen und eine tragfähige Geschäftsidee haben. Den Antrag stellen Sie vor dem Start Ihrer Selbstständigkeit.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Die Höhe richtet sich nach Ihrem Arbeitslosengeld, dazu kommt ein Zuschuss zur sozialen Absicherung. Die genauen Beträge und die Dauer nennt Ihnen die Agentur für Arbeit im Merkblatt zum Gründungszuschuss.

Muss der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden?

Nein. Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

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