
AVGS Gründercoaching: kostenfrei zum tragfähigen Businessplan
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bekommen Sie ein Gründercoaching, das Sie nichts kostet. Wir nehmen AVGS-Gutscheine an. Gemeinsam prüfen wir Ihre Geschäftsidee und erarbeiten Ihren Businessplan, den Finanzplan erstellen wir als Berater mit Ihnen als Grundlage für Bank und Gründungszuschuss.



Was ist das AVGS Gründercoaching?
Das AVGS Gründercoaching ist eine Beratung zur Existenzgründung, die die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über einen Gutschein bezahlt. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III.
Kostenfrei: Die Kosten übernimmt die Stelle, die den Gutschein ausstellt.
Individuell: Die Inhalte richten sich nach Ihrer Idee und Ihrem Stand.
Online: Das Coaching ist bundesweit online möglich.
Merksatz: Der Gutschein bezahlt die Beratung, die Gründung bleibt Ihre Entscheidung.

So bekommen Sie den AVGS-Gutschein
Den Gutschein gibt es nicht automatisch. Sie sprechen ihn bei Ihrer Vermittlungsfachkraft an.
Sagen Sie, dass Sie sich selbstständig machen möchten und ein Gründercoaching wünschen.
Beschreiben Sie Ihre Idee kurz, gern schriftlich.
Nennen Sie uns als Träger, wir nehmen AVGS-Gutscheine an.
Nach der Ausstellung vereinbaren wir den Start.
Merksatz: Je konkreter Ihre Idee, desto leichter das Gespräch bei der Agentur.

Für wen eignet sich das AVGS Gründercoaching?
Das Coaching passt zu Ihnen, wenn Sie arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und eine Gründung ernsthaft prüfen. Besonders häufig begleiten wir:
Angestellte ab 45 oder ab 50 nach einer Kündigung, die ihre Erfahrung selbstständig nutzen wollen.
Fachkräfte, die als Dienstleister oder Berater starten.
Handwerker, die einen eigenen Betrieb planen.
So teilen wir die Arbeit auf: Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam, den Finanzplan erstellen wir als Berater mit Ihren Angaben.

Nach der Kündigung mit 52 selbstständig als Berater
Ein Vertriebsleiter verliert mit 52 seine Stelle und möchte sich als Berater für kleine Firmen selbstständig machen. Er spricht bei der Agentur für Arbeit das Gründercoaching an und erhält einen AVGS. Im Coaching schärft er sein Angebot und erarbeitet mit uns den Businessplan, den Finanzplan erstellen wir mit seinen Zahlen. Damit beantragt er den Gründungszuschuss.
Häufige Fragen zum AVGS Gründercoaching
Wer bekommt einen AVGS für ein Gründercoaching?
Einen AVGS stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus, wenn Sie arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Ob Sie ihn bekommen, entscheidet Ihre Vermittlungsfachkraft. Eine gut beschriebene Geschäftsidee hilft dabei.
Ist das AVGS Gründercoaching wirklich kostenfrei?
Ja. Die Kosten des Coachings übernimmt die Stelle, die den Gutschein ausstellt. Sie zahlen für die Beratung nichts. Kosten für Ihre Gründung selbst, etwa Ausstattung, trägt der Gutschein nicht.
Hilft das Coaching beim Gründungszuschuss?
Ja. Für den Gründungszuschuss brauchen Sie einen Businessplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Im Coaching erarbeiten wir den Businessplan gemeinsam und erstellen den Finanzplan, damit Ihr Antrag vollständig ist.
