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Meisterprämie NRW: Prämie für die Prüfung, Zuschuss für die Gründung

In NRW gibt es zwei getrennte Förderungen: Die Meisterprämie NRW über 2.500 € belohnt Ihre bestandene Meisterprüfung. Die Meistergründungsprämie NRW mit bis zu 16.000 € Zuschuss gibt es, wenn Sie einen Handwerksbetrieb gründen, übernehmen oder sich tätig beteiligen. Hier sehen Sie, wer was bekommt und welche Fristen Sie einhalten müssen.

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Was ist die Meisterprämie NRW?

Definition und Abgrenzung


Unter dem Stichwort Meisterprämie NRW laufen zwei getrennte Förderungen des Landes: eine Prämie für die bestandene Meisterprüfung und ein Zuschuss für die Gründung eines Handwerksbetriebs. Im Gegensatz zum Begriff „Meister Zuschuss“, der oft allgemeiner für verschiedene Förderungen im Handwerk verwendet wird, bezieht sich die Meisterprämie in NRW auf zwei spezifische Komponenten:

  • Meisterprämie NRW: 2.500 Euro für die bestandene Meisterprüfung in einem Handwerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.

  • Meistergründungsprämie NRW: Ein Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 16.000 Euro, für die Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb. Diese umfasst eine Grundförderung von 11.500 Euro plus Boni in Höhe von bis zu 4.500 Euro.


Der „Meister Zuschuss“ wird in NRW weniger spezifisch verwendet und kann sich auf andere Förderprogramme beziehen, wie z. B. Investitionszuschüsse. Die Meistergründungsprämie NRW ist dagegen ein eigenes Programm für die Existenzgründung. Sie ist nicht rückzahlbar und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks in NRW zu stärken.


Ziel der Förderung


Die Meisterprämie NRW belohnt die bestandene Meisterprüfung. Die Meistergründungsprämie NRW unterstützt den Schritt in den eigenen Betrieb und fördert die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und stärkt die regionale Wirtschaft. Besonders Jungmeister profitieren von dieser Unterstützung, da sie den Einstieg in die Selbstständigkeit finanziell absichert.


Voraussetzungen und Regeln der Meistergründungsprämie NRW

Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie NRW


Für die Meistergründungsprämie NRW gelten unter anderem diese Bedingungen:

  • Meisterprüfung: Gefördert werden Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie vergleichbar Qualifizierte nach § 7 Abs. 2 Handwerksordnung. Für die Meisterprämie von 2.500 Euro gilt dagegen: Prüfung in einem Handwerk nach Anlage A oder B1, Hauptwohnsitz in NRW bei Ausstellung des Zeugnisses und Antrag innerhalb von drei Monaten.

  • Betriebsgründung oder -übernahme: Gefördert wird die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz als Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung. Die Betriebsstätte muss 36 Monate nach Auszahlung in NRW bleiben.

  • Investitionen: Für Investitionen und Betriebsmittel (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) wenden Sie mindestens 12.000 Euro auf. Gebäude, Personalausgaben und Ihr eigener Lohn zählen nicht.

  • Arbeits- oder Ausbildungsplätze: Bei Neugründung und tätiger Beteiligung schaffen Sie mindestens einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatz (oder zwei Teilzeitplätze) oder einen Ausbildungsplatz, den Sie mindestens 12 Monate besetzen. Bei einer Übernahme bleiben die vorhandenen Arbeitsplätze in der Regel mindestens 12 Monate erhalten.


Regeln und Verfahren

  • Antragstellung: Vorgeschaltet ist eine Existenzgründungsberatung bei der Handwerkskammer mit positivem Votum. Den Antrag stellen Sie danach im digitalen Förderportal, zu dem die Beraterinnen und Berater der Kammer einladen, und zwar vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Erforderliche Unterlagen umfassen den Meisterbrief, ein Gründungskonzept mit Investitions- und Finanzierungsplan, Nachweise über Investitionen und ggf. eine Bescheinigung der Handwerkskammer. Zuständig für das Programm ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH).

  • Bearbeitungszeit: Eine verbindliche Bearbeitungszeit ist nicht veröffentlicht; vollständige Unterlagen beschleunigen die Bewilligung.

  • Auszahlung: Die Förderung wird nach Bewilligung und Nachweis der Aufnahme der Tätigkeit ausgezahlt. Die Grundförderung beträgt 11.500 Euro, Boni für Übernahme (2.000 Euro) und frauenatypische Berufe (2.500 Euro) werden je nach Eignung gewährt.

  • Kombination mit anderen Förderungen: Eine Doppelförderung für dieselben Ausgaben ist ausgeschlossen. Die Meistergründungsprämie lässt sich grundsätzlich mit anderen Programmen wie dem ERP-Gründerkredit – StartGeld kombinieren. Ihren Eigenanteil von 30 Prozent dürfen Sie aber nicht durch weitere Fördermittel ersetzen oder verringern.

Lächelnder Mann mit Brille, Sakko und offenem Hemdkragen, Porträt eines Unternehmers

Was in Nordrhein-Westfalen gefördert wird: Prüfung und Gründung

In NRW gibt es beides. Für die bestandene Prüfung erhalten Sie die Meisterprämie NRW über 2.500 €. Wenn Sie einen Meisterbetrieb gründen oder übernehmen, kommt die Meistergründungsprämie NRW mit bis zu 16.000 € Zuschuss hinzu. Den Antrag dafür stellen Sie vor dem Start und erst nach einem Beratungsgespräch bei der Handwerkskammer.

Alle Förderungen im Vergleich finden Sie in der Übersicht der geförderten Beratung.

Zwei Handwerker mit weißem Schutzhelm geben sich auf einer Rohbau-Baustelle lächelnd die Hand zur Zusammenarbeit

Wer ist für die Meisterprämie in NRW geeignet?

Zielgruppe der Förderung


Die Meisterprämie NRW richtet sich an alle, die ihre Meisterprüfung bestanden haben. Die Meistergründungsprämie NRW richtet sich an Handwerksmeister, die einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich tätig beteiligen. Die Gründungsförderung ist besonders geeignet für:

  • Jungmeister, die nach der Meisterprüfung ihre erste selbstständige Vollexistenz gründen.

  • Handwerksmeister in zulassungspflichtigen Berufen (z. B. Elektriker, Tischler) oder zulassungsfreien Gewerken (z. B. Maler).

  • Gründer, die Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen oder sichern möchten.

  • Personen, die sich tätig an einem bestehenden Handwerksbetrieb beteiligen.

Drei Frauen sitzen an einem Tisch mit Unterlagen und Kaffeetassen und besprechen gemeinsam einen Plan

Mit Anfang 50 vom Meister zum eigenen Betrieb

Ein Elektromeister, Anfang 50, war viele Jahre angestellt und übernimmt den Betrieb seines früheren Chefs. Vor dem Kaufvertrag lässt er sich bei der Handwerkskammer beraten und beantragt die Meistergründungsprämie NRW. Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam, den Finanzplan erstellen wir als Berater mit seinen Zahlen.

Häufige Fragen

Was unterscheidet die Meisterprämie vom Meister Zuschuss?

In NRW gibt es zwei getrennte Programme: die Meisterprämie NRW (2.500 Euro) für die bestandene Meisterprüfung und die Meistergründungsprämie NRW (bis zu 16.000 Euro Zuschuss) für die Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb. Der Begriff „Meister Zuschuss“ wird allgemeiner verwendet und ist nicht spezifisch für NRW.

Wer kann die Meisterprämie beantragen?

Die Meisterprämie NRW beantragen alle, die ihre Meisterprüfung in einem Handwerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung bestanden haben und bei Ausstellung des Prüfungszeugnisses ihren Hauptwohnsitz in NRW hatten, und zwar innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Zeugnisses. Für die Meistergründungsprämie NRW gelten eigene Voraussetzungen, unter anderem eine Gründung in NRW.

Kann die Meisterprämie mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Eine Kombination ist grundsätzlich möglich. Ihren Eigenanteil von 30 Prozent dürfen Sie aber nicht durch weitere Fördermittel von Land, Bund oder EU ersetzen oder verringern. Eine Beratung klärt kompatible Programme.

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