
Pflegedienst gründen: Zulassung, Personal und Start
Einen ambulanten Pflegedienst gründen Sie mit einer Zulassung durch die Pflegekassen. Dafür brauchen Sie unter anderem eine verantwortliche Pflegefachkraft als Pflegedienstleitung und einen Versorgungsvertrag. Viele Gründer ab 45 bringen genau diese Erfahrung aus der Pflege mit. Hier sehen Sie, was Sie vor dem Start klären und wie Sie die Gründung finanzieren.
Passt die Gründung zu Ihnen?
Ein Pflegedienst ist ein Unternehmen mit Personal, Dienstplänen und Abrechnung. Fragen Sie sich: Wollen Sie führen und organisieren? Haben Sie die Qualifikation für die Pflegedienstleitung oder eine Person dafür? Gibt es in Ihrer Region Bedarf?
Was Sie vor dem Start klären sollten
Zulassung: Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen.
Pflegedienstleitung: Eine verantwortliche Pflegefachkraft mit Berufserfahrung und Weiterbildung.
Behandlungspflege: Für ärztlich verordnete Leistungen brauchen Sie zusätzlich Verträge mit den Krankenkassen.
So gewinnen Sie die ersten Kunden
Kunden kommen über Krankenhäuser, Hausärzte, Pflegestützpunkte und Angehörige. Stellen Sie sich beim Sozialdienst der Kliniken vor. Ein verlässlicher Ruf ist entscheidend, denn die meisten Kunden kommen über Empfehlungen.


Beispiel: Mit 48 von der Stationsleitung zum eigenen Pflegedienst
Eine Pflegefachfrau, 48, leitet seit Jahren eine Station. Sie gründet einen ambulanten Pflegedienst in ihrer Heimatstadt und übernimmt selbst die Pflegedienstleitung. Für Fahrzeuge und die Anlaufphase nutzt sie einen Förderkredit. Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam, den Finanzplan erstellen wir als Berater.

Wie Sie Ihre Gründung finanzieren
Unterscheiden Sie bei der Finanzierung Zuschuss und Kredit:
Zuschuss: Den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit müssen Sie nicht zurückzahlen. Er setzt Anspruch auf Arbeitslosengeld und einen tragfähigen Businessplan voraus.
Kredit: Förderkredite zahlen Sie mit Zinsen zurück. Eine Übersicht finden Sie unter Förderkredite. Ein Pflegedienst braucht Geld für Personal und Fahrzeuge, bevor die ersten Abrechnungen kommen.
Beratung: Mit einem AVGS ist unser Gründercoaching für Sie kostenfrei, siehe AVGS Gründercoaching.

KiK: Kompetenz in Kredit
Sie brauchen Startkapital? In der Förderkredit-Übersicht finden Sie passende Programme von KfW und NRW.BANK.

Mögliche Schwerpunkte
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung.
Intensivpflege oder Palliativpflege mit spezialisiertem Team.
Wer darf einen Pflegedienst gründen?
Gründen darf auch, wer keine Pflegekraft ist. Für die Zulassung brauchen Sie aber eine verantwortliche Pflegefachkraft als Pflegedienstleitung.
Wie bekomme ich die Zulassung?
Sie schließen einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen. Erst dann können Sie Leistungen der Pflegeversicherung abrechnen.
Worin unterscheidet sich ein Pflegedienst von einem Betreuungsdienst?
Ein Pflegedienst leistet Pflege und braucht eine Zulassung der Pflegekassen. Ein Betreuungsdienst unterstützt im Alltag und braucht meist eine Anerkennung nach Landesrecht.
