
Selbstständig als Alltagsbegleiter: Anerkennung, Start und Kunden
Als selbstständiger Alltagsbegleiter unterstützen Sie ältere Menschen im Alltag: beim Einkauf, bei Arztbesuchen oder mit Gesellschaft. Damit Pflegebedürftige Ihre Leistung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse bezahlen können, brauchen Sie eine Anerkennung nach dem Recht Ihres Bundeslandes. Hier sehen Sie, was Sie vor dem Start klären und wie Sie Kunden finden.
Passt die Tätigkeit zu Ihnen?
Sie arbeiten nah am Menschen und brauchen Geduld, Zuverlässigkeit und Freude am Kontakt mit Älteren. Fragen Sie sich auch, ob Sie allein arbeiten oder später Mitarbeiter beschäftigen wollen.
Was Sie vor dem Start klären sollten
Anerkennung: Die Regeln für Angebote zur Unterstützung im Alltag legt jedes Bundesland selbst fest. Fragen Sie bei der zuständigen Landesstelle nach.
Qualifikation: Oft wird eine Schulung verlangt, Inhalt und Umfang regelt das Land.
Anmeldung: In der Regel melden Sie ein Gewerbe an.
So gewinnen Sie die ersten Kunden
Kunden finden Sie über Pflegestützpunkte, Hausärzte, Pflegedienste und Kirchengemeinden. Viele Angehörige suchen Unterstützung, wissen aber nicht, dass die Pflegekasse sie bezahlen kann. Erklären Sie das einfach in Ihrem Flyer.


Beispiel: Mit 55 vom Einzelhandel zur Alltagsbegleiterin
Eine Verkäuferin, 55, hat ihre Mutter jahrelang begleitet. Sie macht die Schulung nach Landesrecht, lässt ihr Angebot anerkennen und gewinnt erste Kunden über den Pflegestützpunkt. Mit einem AVGS nutzt sie unser Gründercoaching. Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam, den Finanzplan erstellen wir als Berater.

Wie Sie Ihre Gründung finanzieren
Unterscheiden Sie bei der Finanzierung Zuschuss und Kredit:
Zuschuss: Den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit müssen Sie nicht zurückzahlen. Er setzt Anspruch auf Arbeitslosengeld und einen tragfähigen Businessplan voraus.
Kredit: Förderkredite zahlen Sie mit Zinsen zurück. Eine Übersicht finden Sie unter Förderkredite.
Beratung: Mit einem AVGS ist unser Gründercoaching für Sie kostenfrei, siehe AVGS Gründercoaching.

KiK: Kompetenz in Kredit
Sie brauchen Startkapital? In der Förderkredit-Übersicht finden Sie passende Programme von KfW und NRW.BANK.

Typische Leistungen
Begleitung zu Arztterminen und Behörden.
Hilfe beim Einkauf und im Haushalt.
Gesellschaft, Spaziergänge und Gespräche.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige können mit dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen. Ihr Angebot muss dafür nach Landesrecht anerkannt sein.
Brauche ich eine Pflegeausbildung?
Nein, Sie leisten keine Pflege. Viele Länder verlangen aber eine Schulung für die Anerkennung.
Worin unterscheidet sich ein Alltagsbegleiter vom Pflegedienst?
Ein Pflegedienst leistet Pflege und braucht eine Zulassung der Pflegekassen. Als Alltagsbegleiter unterstützen Sie im Alltag, ohne zu pflegen.
