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Gruppe von Geschäftsleuten mit Waage als Symbol für das Recht: Rechtsform wählen ist eine Frage von Haftung und Pflichten

Rechtsform wählen: Welche passt zu Ihrer Gründung?

Wenn Sie allein als Dienstleister oder Handwerker starten, ist das Einzelunternehmen meist die passende Rechtsform: schnell angemeldet, wenig Verwaltung, volle Kontrolle. Eine GmbH lohnt sich, wenn Ihr Haftungsrisiko hoch ist oder Sie mit Partnern gründen. Die UG ist die kleine Variante mit wenig Startkapital. Bevor Sie Ihre Rechtsform wählen, klären Sie drei Fragen: Wie hoch ist Ihr Risiko, gründen Sie allein, und wie viel Verwaltung wollen Sie tragen?

Große Werkstatthalle mit Maschinen und Monteuren: Wo Fehler teuer werden, zählt die Haftung bei der Rechtsform

Wie hoch ist Ihr Haftungsrisiko?

Im Einzelunternehmen und in der GbR haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Machen Sie sich mit 50 selbstständig, stehen oft Eigenheim und Ersparnisse fürs Alter auf dem Spiel. Prüfen Sie deshalb:
• Können Fehler bei Kunden hohe Schäden verursachen, etwa am Bau oder in der Haustechnik?
• Unterschreiben Sie große Aufträge oder lange Mietverträge?
• Lässt sich das Risiko über eine Haftpflichtversicherung abdecken?
Ist das Risiko hoch und kaum versicherbar, prüfen Sie eine GmbH oder UG.

Zwei Geschäftspartner arbeiten nebeneinander an Bildschirmen – gemeinsam gründen heißt, die Rechtsform gemeinsam wählen

Gründen Sie allein oder mit Partner?

Die Zahl der Gründer grenzt die Auswahl ein:
• Allein: Einzelunternehmen oder Ein-Personen-GmbH.
• Zu zweit mit geringem Risiko: GbR, schnell und ohne Notar.
• Zu zweit mit Risiko oder Kapital: GmbH oder UG.
• In jedem Fall schriftlich klären: Wer bringt was ein, wer entscheidet, was gilt beim Ausstieg?
Ein Gesellschaftsvertrag schützt auch langjährige Kollegen vor Streit.

Aufgeräumter Büroarbeitsplatz mit Bildschirm, Telefon und Notizbuch – Verwaltungsaufwand je nach gewählter Rechtsform

Wie viel Verwaltung wollen Sie tragen?

Mehr Haftungsschutz bedeutet mehr Pflichten:
• Einzelunternehmen: Als Handwerker oder Händler melden Sie ein Gewerbe an, als Freiberufler melden Sie sich nur beim Finanzamt. Meist genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
• GmbH: Notar, Handelsregister, 25.000 Euro Stammkapital, doppelte Buchführung und Jahresabschluss.
• UG: Pflichten wie bei der GmbH, Stammkapital ab einem Euro; ein Viertel des Jahresüberschusses bleibt als Rücklage im Unternehmen.
Rechnen Sie den Aufwand mit Ihrem Steuerberater durch und halten Sie die Entscheidung in Ihrem Businessplan fest.

Heizungsbauer kniet bei der Wartung an einem großen Warmwasserspeicher – Beispiel für ein Einzelunternehmen im Handwerk

Beispiel: Rechtsform für einen Heizungsbauer Anfang 50

Eine typische Situation: Ein Heizungsbauer mit Meisterbrief, Anfang 50, war viele Jahre angestellter Servicetechniker. Nach einer Umstrukturierung soll er an einen weit entfernten Standort wechseln. Stattdessen gründet er in seiner Region einen Wartungsservice für Heizungsanlagen. Er startet allein als Einzelunternehmen und sichert das Risiko über eine Betriebshaftpflicht ab. Sobald er Mitarbeiter einstellt und größere Aufträge übernimmt, prüft er mit seinem Steuerberater den Wechsel in eine GmbH.

Können Sie die Rechtsform später noch wechseln?

Ja. Viele Gründer starten als Einzelunternehmen und wechseln später in eine GmbH, wenn Umsatz, Mitarbeiter oder Risiko wachsen. Der Wechsel kostet Zeit und Beratung, denn Verträge, Konten und Genehmigungen müssen umgestellt werden. Planen Sie ihn deshalb mit Vorlauf und gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Wer berät Sie bei der Wahl der Rechtsform?

Verbindliche Auskunft zu Steuern und Haftung geben Steuerberater und Rechtsanwalt; für GmbH und UG kommt der Notar hinzu. IHK und Handwerkskammer bieten Gründungssprechtage an, auf denen Sie die Grundfragen klären können. In der Gründungsberatung ordnen wir die Rechtsform in Ihren Businessplan ein, damit Risiko, Partner und Aufwand zu Ihrem Vorhaben passen.

Spielt die Rechtsform für den Gründungszuschuss eine Rolle?

Grundsätzlich nein. Für den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur zählt, dass Sie hauptberuflich selbstständig werden, noch genug Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und eine fachkundige Stelle Ihr Vorhaben als tragfähig bestätigt. Gründen Sie eine GmbH, prüft die Agentur genauer, ob Sie als Geschäftsführer wirklich selbstständig sind.

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