
Betreuungsdienst gründen: Anerkennung, Kunden und Start
Ein Betreuungsdienst unterstützt ältere und pflegebedürftige Menschen im Alltag, ohne Pflege zu leisten. Damit Kunden Sie über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse bezahlen können, braucht Ihr Angebot eine Anerkennung nach Landesrecht. Gründer ab 45 bringen oft Erfahrung aus Familie oder Pflege mit. Hier sehen Sie, was Sie klären und wie Sie Kunden gewinnen.
Passt die Gründung zu Ihnen?
Fragen Sie sich: Wollen Sie allein arbeiten oder ein Team aufbauen? Haben Sie Freude am Umgang mit älteren Menschen? Gibt es in Ihrer Region genug Anbieter oder noch Lücken?
Was Sie vor dem Start klären sollten
Anerkennung: Die Regeln für Angebote zur Unterstützung im Alltag legt Ihr Bundesland fest.
Abgrenzung: Pflegeleistungen dürfen Sie ohne Zulassung als Pflegedienst nicht anbieten.
Anmeldung: In der Regel melden Sie ein Gewerbe an.
So gewinnen Sie die ersten Kunden
Kunden kommen über Pflegestützpunkte, Pflegedienste, Hausärzte und Angehörige. Viele wissen nicht, dass die Pflegekasse die Betreuung bezahlen kann. Erklären Sie das klar auf Ihrer Website und im Flyer.


Beispiel: Mit 52 einen Betreuungsdienst aufbauen
Ein früherer Altenpfleger, 52, gründet einen Betreuungsdienst mit zwei Teilzeitkräften. Er lässt das Angebot nach Landesrecht anerkennen und arbeitet eng mit einem örtlichen Pflegedienst zusammen. Mit einem AVGS nutzt er unser Gründercoaching. Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam, den Finanzplan erstellen wir als Berater.

Wie Sie Ihre Gründung finanzieren
Unterscheiden Sie bei der Finanzierung Zuschuss und Kredit:
Zuschuss: Den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit müssen Sie nicht zurückzahlen. Er setzt Anspruch auf Arbeitslosengeld und einen tragfähigen Businessplan voraus.
Kredit: Förderkredite zahlen Sie mit Zinsen zurück. Eine Übersicht finden Sie unter Förderkredite.
Beratung: Mit einem AVGS ist unser Gründercoaching für Sie kostenfrei, siehe AVGS Gründercoaching.

KiK: Kompetenz in Kredit
Sie brauchen Startkapital? In der Förderkredit-Übersicht finden Sie passende Programme von KfW und NRW.BANK.

Typische Leistungen
Betreuung und Gesellschaft zu Hause.
Begleitung zu Terminen und beim Einkauf.
Entlastung pflegender Angehöriger.
Brauche ich eine Pflegeausbildung?
Nein, denn Sie leisten keine Pflege. Viele Länder verlangen für die Anerkennung aber eine Schulung.
Kann die Pflegekasse meine Leistung bezahlen?
Ja, über den Entlastungsbetrag, wenn Ihr Angebot nach Landesrecht anerkannt ist.
Worin unterscheidet sich ein Betreuungsdienst vom Pflegedienst?
Ein Pflegedienst leistet Pflege und braucht eine Zulassung der Pflegekassen. Ein Betreuungsdienst unterstützt im Alltag.
