top of page
Betreuerin spielt mit einer älteren Dame am Küchentisch ein Kartenspiel, Motiv zum Thema Betreuungsdienst

Betreuungsdienst gründen: Anerkennung, Kunden und Start

Ein Betreuungsdienst unterstützt ältere und pflegebedürftige Menschen im Alltag, ohne Pflege zu leisten. Damit Kunden Sie über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse bezahlen können, braucht Ihr Angebot eine Anerkennung nach Landesrecht. Gründer ab 45 bringen oft Erfahrung aus Familie oder Pflege mit. Hier sehen Sie, was Sie klären und wie Sie Kunden gewinnen.

Passt die Gründung zu Ihnen?

Fragen Sie sich: Wollen Sie allein arbeiten oder ein Team aufbauen? Haben Sie Freude am Umgang mit älteren Menschen? Gibt es in Ihrer Region genug Anbieter oder noch Lücken?

Was Sie vor dem Start klären sollten

  • Anerkennung: Die Regeln für Angebote zur Unterstützung im Alltag legt Ihr Bundesland fest.

  • Abgrenzung: Pflegeleistungen dürfen Sie ohne Zulassung als Pflegedienst nicht anbieten.

  • Anmeldung: In der Regel melden Sie ein Gewerbe an.

So gewinnen Sie die ersten Kunden

Kunden kommen über Pflegestützpunkte, Pflegedienste, Hausärzte und Angehörige. Viele wissen nicht, dass die Pflegekasse die Betreuung bezahlen kann. Erklären Sie das klar auf Ihrer Website und im Flyer.

    Mehrere Termine
    5 Tage bis zur Veranstaltung
    Mo., 26. Okt.
    Webinar
    Vom Angebot zum ersten Auftrag: Sie strukturieren Ihr Angebot, kalkulieren Zeitaufwände realistisch und sichern Risiken ab. Sie erfahren, welche Werbung wirkt, wo Social Media an Grenzen stößt und wie Empfehlungsmarketing funktioniert. Dazu kommen AGB und eine klare Verkaufsstrategie für Ihr Unternehmen. Live-Online-Seminar. In Kooperation mit gruenderberatungen.de. Referent: Jan Kolmer
    Teilen
    Eigene Firma als Dienstleister (InfoAbend)
    Eigene Firma als Dienstleister (InfoAbend)
    Mehrere Termine
    12 Tage bis zur Veranstaltung
    Mo., 02. Nov.
    Webinar
    Dienstleister (Coaches, Berater, Dozenten) stehen vor der Herausforderung der Abgrenzung und Finden der Nische. Dabei geben wir Hilfestellung.
    Teilen
    Mehrere Termine
    12 Tage bis zur Veranstaltung
    Mo., 02. Nov.
    Webinar
    Büro, Buchhaltung, Datenschutz: Sie lernen, den Alltag Ihres Unternehmens effizient zu organisieren. Sie planen Personalkosten, finden passende Partner wie Bank und Steuerberatung und binden das Thema Nachhaltigkeit (ESG) sinnvoll in Ihren Businessplan ein. So bleibt Ihr Unternehmen auch beim Wachsen gut aufgestellt. Live-Online-Seminar. In Kooperation mit gruenderberatungen.de. Referentin: Angela Ringshausen
    Teilen

Beispiel: Mit 52 einen Betreuungsdienst aufbauen

Ein früherer Altenpfleger, 52, gründet einen Betreuungsdienst mit zwei Teilzeitkräften. Er lässt das Angebot nach Landesrecht anerkennen und arbeitet eng mit einem örtlichen Pflegedienst zusammen. Mit einem AVGS nutzt er unser Gründercoaching. Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam, den Finanzplan erstellen wir als Berater.

Betreuerin und ältere Dame sitzen am Tisch und machen gemeinsam eine Übung mit einem Ball

Wie Sie Ihre Gründung finanzieren

Unterscheiden Sie bei der Finanzierung Zuschuss und Kredit:

  • Zuschuss: Den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit müssen Sie nicht zurückzahlen. Er setzt Anspruch auf Arbeitslosengeld und einen tragfähigen Businessplan voraus.

  • Kredit: Förderkredite zahlen Sie mit Zinsen zurück. Eine Übersicht finden Sie unter Förderkredite.

  • Beratung: Mit einem AVGS ist unser Gründercoaching für Sie kostenfrei, siehe AVGS Gründercoaching.

Betreuerin schreibt in ein Buch, eine ältere Dame sitzt neben ihr am Wohnzimmertisch

KiK: Kompetenz in Kredit

Sie brauchen Startkapital? In der Förderkredit-Übersicht finden Sie passende Programme von KfW und NRW.BANK.

Betreuerin sortiert mit einer älteren Dame Fotos und Briefe auf dem Wohnzimmertisch

Typische Leistungen

  • Betreuung und Gesellschaft zu Hause.

  • Begleitung zu Terminen und beim Einkauf.

  • Entlastung pflegender Angehöriger.

Betreuer stützt einen älteren Mann mit Gehstock beim Gehen vor dem Haus, Motiv zum Thema Betreuungsdienst

Brauche ich eine Pflegeausbildung?

Nein, denn Sie leisten keine Pflege. Viele Länder verlangen für die Anerkennung aber eine Schulung.

Kann die Pflegekasse meine Leistung bezahlen?

Ja, über den Entlastungsbetrag, wenn Ihr Angebot nach Landesrecht anerkannt ist.

Worin unterscheidet sich ein Betreuungsdienst vom Pflegedienst?

Ein Pflegedienst leistet Pflege und braucht eine Zulassung der Pflegekassen. Ein Betreuungsdienst unterstützt im Alltag.

Kostenlos kennenlernen

FAQ

bottom of page