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Bauleiter mit Schutzhelm prüft Unterlagen auf einer Baustelle – Versicherungen für Gründer sichern solche Risiken ab

Welche Versicherungen für Gründer sind wirklich wichtig?

Die wichtigsten Versicherungen für Gründer decken drei Bereiche ab: eine Haftpflicht für Schäden bei Kunden, Ihre eigene Kranken- und Pflegeversicherung und eine Absicherung Ihres Einkommens, wenn Sie krank werden. Alles Weitere hängt von Ihrem Betrieb ab, etwa eine Inhalts-, Rechtsschutz- oder Cyberversicherung. Wenn Sie sich ab 45 oder mit 50 selbstständig machen, lohnt ein genauer Blick, denn Gesundheitsfragen und Beiträge verändern sich mit dem Alter.

Kfz-Mechaniker arbeitet am Motor eines Kundenautos – typischer Fall für die Betriebshaftpflicht unter den Versicherungen

Welche Schäden können Sie bei Kunden verursachen?

Eine Haftpflicht brauchen fast alle Betriebe. Unterscheiden Sie:
• Betriebshaftpflicht: Personen- und Sachschäden, etwa im Handwerk oder bei Arbeiten beim Kunden.
• Berufshaftpflicht: Vermögensschäden durch Beratungs- oder Planungsfehler.
• Für manche Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben, etwa für Architekten oder Steuerberater.
Fragen Sie Ihre Auftraggeber, welche Deckung sie verlangen.

Lächelnder Handwerker um die 55 in seiner Werkstatt – auch die eigene Absicherung gehört zu den Versicherungen für Gründer

Wie sichern Sie sich selbst ab?

Als Selbstständiger zahlt kein Arbeitgeber mehr mit. Klären Sie:
• Krankenversicherung: freiwillig gesetzlich oder privat? Wer ab 55 privat versichert ist, kommt meist nicht mehr zurück.
• Krankentagegeld: Wovon leben Sie, wenn Sie mehrere Wochen ausfallen?
• Berufsunfähigkeit: Ab 45 oft teuer oder mit Ausschlüssen, prüfen Sie Alternativen.
• Rente: Sind Sie pflichtversichert, etwa als Handwerker in der Handwerksrolle, oder sorgen Sie selbst vor?

Feuerwehrmann löscht nachts einen Brand an einem Gebäude – Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung greifen hier

Was hängt von Ihrem Betrieb ab?

Weitere Versicherungen sind sinnvoll, wenn das Risiko bei Ihnen wirklich vorkommt:
• Inhaltsversicherung: bei Werkstatt, Laden oder teurem Werkzeug.
• Betriebsunterbrechung: wenn ein Ausfall von Räumen oder Maschinen Ihren Umsatz stoppt.
• Rechtsschutz: bei vielen Verträgen mit Kunden oder Lieferanten.
• Cyberversicherung: wenn Sie Kundendaten speichern oder viel online abwickeln.
Streichen Sie, was Sie nicht brauchen. Jeder Vertrag kostet jeden Monat.

Frau um die 50 mit Brille arbeitet konzentriert am Schreibtisch mit Laptop – Beispiel Büroservice und passende Versicherungen

Beispiel: Versicherungen für einen Büroservice mit Ende 40

Eine typische Situation: Eine Bürokauffrau, Ende 40, verliert durch eine Firmenschließung ihre Stelle. Sie macht sich mit einem Büroservice für Handwerksbetriebe selbstständig und arbeitet von zu Hause und bei ihren Kunden vor Ort. Sie schließt eine Berufshaftpflicht für Fehler bei Rechnungen und Fristen ab, bleibt freiwillig gesetzlich krankenversichert und sichert sich Krankengeld. Eine Inhaltsversicherung braucht sie nicht, weil sie kaum Geräte besitzt. Eine Cyberversicherung prüft sie, weil sie mit Kundendaten arbeitet.

Wann sollten Sie die Versicherungen abschließen?

Vor dem ersten Auftrag, nicht danach. Die Haftpflicht muss stehen, bevor Sie beim Kunden arbeiten. Um die Krankenversicherung kümmern Sie sich, sobald der Starttermin feststeht, denn die Versicherungspflicht läuft ohne Pause weiter. Waren Sie vorher angestellt, melden Sie Ihrer Krankenkasse die Selbstständigkeit rechtzeitig.

Was passiert mit Ihrer Arbeitslosenversicherung?

Mit der Selbstständigkeit endet die Pflichtversicherung. Sie können sich aber freiwillig weiterversichern, wenn Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Start bei der Arbeitsagentur stellen und vorher lange genug versichert waren. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie lange angestellt waren und für den Fall eines Scheiterns vorsorgen möchten.

Brauchen Sie als Gründer eine Unfallversicherung?

Als Selbstständiger sind Sie in der Regel nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. In einigen Branchen schreibt die Berufsgenossenschaft eine Versicherung für Unternehmer vor. Sonst können Sie sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern oder eine private Unfallversicherung wählen. Fragen Sie zuerst bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach, was für Sie gilt.

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