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NRW Landesbürgschaft: Für Bürgschaften über 2 Mio€
über 2 Mio€
Die Landesbürgschaft NRW ist eine Ausfallbürgschaft des Landes für größere Vorhaben: Sie kommt erst bei Bürgschaften über 2,0 Mio. € infrage und deckt in der Regel bis zu 80 % des Kreditrisikos. Darunter ist die Bürgschaftsbank NRW zuständig. Die Anträge bearbeitet PwC als Mandatar des Landes.
Was ist eine Landesbürgschaft?
Die Landesbürgschaft sichert Kreditinstitute ab, wenn das Vorhaben tragfähig und volkswirtschaftlich förderungswürdig ist, die Finanzierung ohne Bürgschaft aber nicht zustande käme. Einsatz: Investitionskredite, Betriebsmittel, Avalkredite, Leasing, Factoring sowie Sonderbürgschaften für klimaneutrale Transformation.
Wie der Antrag abläuft
Ihre Hausbank stellt den Antrag für Sie.
PwC prüft das Vorhaben als Mandatar des Landes.
Das Land entscheidet über die Bürgschaft.
Kosten: einmalig 0,5 % des Bürgschaftsbetrags als Antragsentgelt, höchstens 25.000 €.
Für wen ist die Landesbürgschaft geeignet?
Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie natürliche Personen bei Gründung oder Nachfolge in NRW. Voraussetzung: Kreditwürdigkeit, tragfähiger Plan und ein Vorhaben, das ohne Bürgschaft nicht finanzierbar wäre.
Beispiel aus der Praxis
Übernahme eines Industriebetriebs
Ein Ingenieur, Anfang 50, übernimmt mit einem Partner einen Zulieferbetrieb in NRW. Die Finanzierung ist groß, die Sicherheiten reichen nicht. Die Hausbank beantragt deshalb eine Landesbürgschaft. Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen, den Finanzplan erstellen wir als Berater.
Häufige Fragen zur NRW Landesbürgschaft
Wie läuft der Antrag ab?
Den Antrag stellt Ihre Hausbank. PwC prüft das Vorhaben als Mandatar des Landes, danach entscheidet das Land über die Bürgschaft.
Ab welcher Summe kommt die Landesbürgschaft infrage?
Erst bei Bürgschaften über 2,0 Mio. €. Bis 2,0 Mio. € ist die Bürgschaftsbank NRW zuständig.
Welche Kosten entstehen?
Einmaliges Antragsentgelt von 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrags, maximal 25.000 Euro, plus laufendes Entgelt von mindestens 0,5 Prozent p. a. des Restbetrags.
