Achieving Growth
Mikrodarlehen NRW: Ihre Finanzierung für den Start in die Selbstständigkeit
50.000€
Das NRW.Mikrodarlehen der NRW.BANK ist ein Kleinkredit bis 50.000 € für Gründer und junge Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Sicherheiten verlangt die NRW.BANK nicht. Voraussetzung ist eine Beratung in einem STARTERCENTER NRW. Das Mikrodarlehen ist ein Kredit, Sie zahlen es mit Zinsen zurück.
Was sind Mikrodarlehen?
Zielsetzung
Das Mikrodarlehen NRW ist ein Förderprogramm der NRW.BANK, das Existenzgründern und jungen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen finanzielle Unterstützung bietet. Es richtet sich an Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro haben. Mit Darlehensbeträgen von bis zu 50.000 Euro und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % unterstützt das Programm Gründungen sowie Wachstums- und Erweiterungsvorhaben in den ersten fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme. Finanziert werden die Darlehen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Vorteile
Das NRW Mikrodarlehen zeichnet sich durch besonders attraktive Konditionen aus: Es erfordert keine Sicherheiten oder Eigenkapital, was gerade für Gründer mit begrenztem finanziellen Hintergrund ein großer Vorteil ist. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre, inklusive sechs tilgungsfreier Monate, und der Zinssatz bleibt für die gesamte Laufzeit fest. Diese Konditionen ermöglichen eine planbare Rückzahlung und bieten finanzielle Flexibilität. Zudem kann das Darlehen mit anderen Förderprogrammen wie dem Gründungszuschuss oder der Meistergründungsprämie NRW kombiniert werden, was es besonders attraktiv macht.
So kommen Sie zum Mikrodarlehen
Sie führen ein Beratungsgespräch in einem STARTERCENTER NRW.
Sie legen Businessplan und Finanzplan vor.
Das STARTERCENTER gibt ein Votum ab, danach stellen Sie den Antrag.
Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen, den Finanzplan erstellen wir als Berater.
Für wen sind Mikrodarlehen NRW geeignet?
Zielgruppe des Förderprogramms
Das Mikrodarlehen NRW richtet sich an natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), die ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gründen oder erweitern möchten.
Es ist ideal für Gründer und junge Unternehmen (bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme), die über die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation verfügen und deren Vorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt. Besonders gefördert werden Gründungen von Personen, die wirtschaftliche Selbstständigkeit anstreben, unabhängig von ihrem Hintergrund.
Beispiel aus der Praxis
Friseursalon mit Ende 40
Eine Friseurmeisterin, Ende 40, eröffnet nach Jahren als Angestellte ihren eigenen Salon. Für Einrichtung und Geräte reicht ein kleiner Betrag, Sicherheiten hat sie kaum. Nach dem Gespräch im STARTERCENTER beantragt sie das Mikrodarlehen. Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen, den Finanzplan erstellen wir als Berater.
Häufige Fragen zum Mikrodarlehen NRW
Wer kann das Mikrodarlehen NRW beantragen?
Das Darlehen steht natürlichen Personen, GbRs und UGs offen, die in Nordrhein-Westfalen ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen (bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme) erweitern möchten. Eine fachliche und kaufmännische Qualifikation ist erforderlich.
Muss ich Sicherheiten vorweisen?
Nein. Für das NRW.Mikrodarlehen verlangt die NRW.BANK keine Sicherheiten.
Muss ich eine Beratung in Anspruch nehmen?
Ja. Vor dem Antrag ist ein Gespräch in einem STARTERCENTER NRW Pflicht, das STARTERCENTER gibt ein Votum zu Ihrem Vorhaben ab.
