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ERP Förderkredit Gründung und Nachfolge: Eine starke Finanzierungsoption für Gründer
500.000€
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (Programm 077) finanziert Gründungen, Übernahmen und junge Unternehmen mit bis zu 500.000 €. Eine Bürgschaftsbank übernimmt eine Garantie von 100 % gegenüber Ihrer Bank, darüber hinaus sind laut Merkblatt keine Sicherheiten nötig. Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens über Ihre Hausbank.
Was ist der ERP Förderkredit Gründung und Nachfolge?
Der ERP Förderkredit Gründung und Nachfolge ist ein Förderprogramm der KfW, das speziell auf Gründer, Nachfolger und junge Unternehmen zugeschnitten wird. Es handelt sich um einen zinsgünstigen Kredit, der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens finanziert wird und eine maximale Kreditsumme von bis zu 500.000 Euro pro Antragsteller bietet. Dieser Kredit deckt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten eines Vorhabens ab und kann für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt werden, darunter Investitionen in Anlagen, Betriebsmittel oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens.
Die besondere Stärke liegt in der Kombination aus günstigen Zinsen und einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank durch eine Bürgschaftsbank. Dadurch sinkt das Risiko für die Bank erheblich, was die Genehmigungschancen für Gründer steigert. Der Kredit eignet sich für Laufzeiten von bis zu 20 Jahren, wobei in den ersten Jahren tilgungsfreie Anlaufphasen möglich sind, um die Liquidität in der Aufbauphase zu schonen. Im Vergleich zu herkömmlichen Bankkrediten bieten sich hier klare Vorteile: Niedrigere Zinsen reduzieren die monatlichen Belastungen, und die flexible Nutzung ermöglicht eine maßgeschneiderte Finanzierung.
Zusätzlich kann der ERP Förderkredit Gründung und Nachfolge mit anderen Förderinstrumenten kombiniert werden, wie Zuschüssen oder weiteren Krediten, was die Gesamtfinanzierung optimiert. Für Gründer bedeutet das eine umfassende Absicherung, die den Fokus auf das Kerngeschäft erlaubt, anstatt auf finanzielle Engpässe. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank, die den Antrag an die KfW weiterleitet, was den Prozess unkompliziert gestaltet. Insgesamt wird durch dieses Programm der Zugang zu Kapital erleichtert, was besonders in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten einen entscheidenden Vorteil darstellt.
So läuft der Antrag
Sie beantragen Kredit und Garantie bei Ihrer Hausbank, bevor Sie beginnen.
Die Bank stellt den Garantieantrag bei der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes.
Nach positiver Prüfung beantragt die Bank die Refinanzierung bei der KfW.
Erst nach der Zusage schließen Sie den Kreditvertrag und starten.
Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen, den Finanzplan erstellen wir als Berater.
Für wen eignet sich der ERP Förderkredit Gründung und Nachfolge?
Der ERP Förderkredit Gründung und Nachfolge richtet sich an Gründer, Nachfolger und Inhaber junger Unternehmen, die eine solide Finanzierung benötigen. Geeignet sind Privatpersonen, Freiberufler und gewerbliche Unternehmen, die eine Existenz gründen, ein Unternehmen übernehmen oder festigen möchten. Der Kredit eignet sich besonders für diejenigen, die bis zu 500.000 Euro für Investitionen, Übernahmen oder Betriebsmittel einsetzen wollen, wobei die Vorteile in der Risikominimierung und den günstigen Konditionen liegen.
Beispiel aus der Praxis
Nachfolge in einer Tischlerei mit Mitte 50
Ein Tischlermeister, Mitte 50, übernimmt den Betrieb, in dem er lange gearbeitet hat. Sicherheiten hat er kaum. Über seine Hausbank beantragt er den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge, die Bürgschaftsbank übernimmt die Garantie. Den Businessplan erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen, den Finanzplan erstellen wir als Berater.
Häufige Fragen zum ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei Ihrer Hausbank oder einer anderen Bank oder Sparkasse, nicht direkt bei der KfW. Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Wie hoch ist die maximale Kreditsumme?
Bis zu 500.000 €, höchstens 35 % der förderfähigen Kosten.
Gibt es eine Altersgrenze?
Für Sie als Person nennt das KfW-Merkblatt keine Altersgrenze. Entscheidend ist das Alter des Unternehmens: Gefördert werden Gründungen, Nachfolgen und junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind. Maßgeblich ist das Datum des ersten Umsatzes.
